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Vom Umgang mit Bargeld
Geldwäscherei ist eine sehr ernst zu nehmende Straftat und soll konsequent und hart verfolgt werden. Ursprünglich waren als Vortaten zur Geldwäscherei der Drogenhandel, der Waffenhandel und die organisierte Kriminalität im allgemeinen im Fokus, was die harte Gangart vollauf rechtfertigte.
Im Laufe der Zeit kam der Wunsch auf, weitere Delikte als Vortaten zur Geldwäscherei einzuschliessen. Dabei wurde das Pferd am Schwanz aufgezäumt: Dadurch, dass man ein Fehlverhalten als Vortat zur Geldwäscherei definiert, wird es zum Verbrechen der übelsten Sorte. Die Treiberin hinter der Geldwäscherei-Gesetzgebung, die FATF, verlangt nun von ihren Mitgliedstaaten, dass auch Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei erfasst werden. Entsprechend lauten ihre Empfehlungen zur Effizienzverbesserung. Hier ist grösste Zurückhaltung geboten und es kann nur um die ganz grossen "Fische" gehen, die mit grosser krimineller Energie handeln und dem Staat so sehr grosse Beträge entziehen.
Völlig in die falsche Richtung gehen die Bestrebungen der EU, Bareinzahlungen auf andere Konten - zum Beispiel am Postschalter - auch für kleinste Beträge im Rahmen der Geldwäschereiprävention zu erfassen. Auf der Post soll der Einzahler identifiziert und die Herkunft des Geldes geklärt werden. Heute gilt am Postschalter eine Grenze von CHF 25'000, damit die Sorgfaltspflicht der Post ausgelöst wird. Ich könnte mir auch eine Grenze von CHF 10'000 vorstellen. Eine tiefere Grenze allerdings macht keinen Sinn.
Mit einer zu tiefen Grenze wird eine enorme, weder der Wirtschaft, noch dem Wohlstand noch der Sicherheit der Bevölkerung fördernde Administrations-Lawine ausgelöst. Doch eine solche Regelung wäre nicht nur nutzlos: sie wäre schädlich. Durch die viel zu grossen Datenmengen verliert man den Blick für das Wesentliche. Den echten, kriminellen Geldwäschern würde ihre Arbeit erleichtert, indem das Risiko aufzufliegen, reduziert wird!
Es wäre also den Akteuren zu wünschen, dass man versucht, die Geldwäscherei am richtigen Ort, für die richtigen Delikte und fokussiert auf die wesentlichen Beträge zu konzentrieren. Wenn ich die Einzahlung von CHF 100 Weihnachtsgeld für mein Patenkind am Postschalter unter Vorlage meines Passes und meiner Gehaltsbestätigung vornehmen muss, wird die Welt weder besser noch sicherer!
Werner Schiesser