1 

 2 

 3 

 4 

 5 

 6 

 7 

Nächste >


Und wer prüft die Prüfer?

Dienstag, 10. Januar 2012

In der NZZ am Sonntag vom 8. Januar 2012 wurde – im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Devisentransaktionen im Umfeld des Präsidenten der Nationalbank – die Frage gestellt, wer denn die Prüfer prüfe. Danke – wir werden geprüft – und zwar deutlich genauer und schärfer als diese Zeitungen und Politiker werden!

Die Revisionsstelle der Schweizerischen Nationalbank (es ist nicht BDO) wurde beauftragt, die vom Direktorium der Nationalbank durchgeführten privaten Transaktionen zu beurteilen. Sie kam zum Schluss, dass es zu keinen Verletzungen des Reglements kam. Der emeritierte Bankenprofessor Hans Geiger kam gemäss NZZ am Sonntag zum Schluss, dass es sich dabei um ein „Gefälligkeitsgutachten“ handle.  Das ist interessant. Andernorts wurde publiziert, weshalb dies so sei: Die Revisionsgesellschaft der Nationalbank verdiene ein riesiges Honorar mit der Prüfung derselben und habe deshalb zu dieser Frage unmöglich einen kritischen Bericht abgeben können.

Wirtschaftsprüfer verfassen ausschliesslich Berichte über Jahresrechnungen und andere betriebswirtschaftliche Sachverhalte bei Kunden, von denen sie bezahlt werden. Sie tun dies aufgrund der hohen Berufsstandards – und dazu gehören auch Regeln zur Ethik und zur Unabhängigkeit – sehr gut und tragen zur funktionierenden Wirtschaft bei. Die im Bericht der NZZ am Sonntag genannten Beispiele, welche die Willfährigkeit der Wirtschaftsprüfer belegen sollen, werden diesem Anspruch nicht ansatzweise gerecht. Keiner belegt – und um Fakten ginge es eigentlich! – dass ein Wirtschaftsprüfer wider besseres Wissen einen falschen Bericht (oder eben ein Gefälligkeitsgutachten) abgegeben habe!

Unabhängigkeit, Professionalität und Beurteilungen aufgrund von klar dargelegten Sachverhalten gehören zum täglichen Brot des Wirtschaftsprüfers. Verletzungen der Unabhängigkeit werden von der Revisionsaufsichtsbehörde RAB mit aller Schärfe geahndet. Das Erstellen eines vorsätzlich falschen Berichts ist ein Straftatbestand – Wirtschaftsprüfer wissen dies. Wenn man also ein Gefälligkeitsgutachten braucht, wendet man sich besser nicht an seinen Wirtschaftsprüfer.

Noch nicht geklärt ist für mich die Frage, wie unabhängig die Berichte sind, welche Professoren abgeben, die bekanntlich auch von ihren Auftraggebern bezahlt werden. Ich  hoffe, sie erreichen die gleichen Standards wie jene der Wirtschaftsprüfer!

Werner Schiesser