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Und wer prüft die Prüfer?

Dienstag, 10. Januar 2012

In der NZZ am Sonntag vom 8. Januar 2012 wurde – im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Devisentransaktionen im Umfeld des Präsidenten der Nationalbank – die Frage gestellt, wer denn die Prüfer prüfe. Danke – wir werden geprüft – und zwar deutlich genauer und schärfer als diese Zeitungen und Politiker werden!

Die Revisionsstelle der Schweizerischen Nationalbank (es ist nicht BDO) wurde beauftragt, die vom Direktorium der Nationalbank durchgeführten privaten Transaktionen zu beurteilen. Sie kam zum Schluss, dass es zu keinen Verletzungen des Reglements kam. Der emeritierte Bankenprofessor Hans Geiger kam gemäss NZZ am Sonntag zum Schluss, dass es sich dabei um ein „Gefälligkeitsgutachten“ handle.  Das ist interessant. Andernorts wurde publiziert, weshalb dies so sei: Die Revisionsgesellschaft der Nationalbank verdiene ein riesiges Honorar mit der Prüfung derselben und habe deshalb zu dieser Frage unmöglich einen kritischen Bericht abgeben können.

Wirtschaftsprüfer verfassen ausschliesslich Berichte über Jahresrechnungen und andere betriebswirtschaftliche Sachverhalte bei Kunden, von denen sie bezahlt werden. Sie tun dies aufgrund der hohen Berufsstandards – und dazu gehören auch Regeln zur Ethik und zur Unabhängigkeit – sehr gut und tragen zur funktionierenden Wirtschaft bei. Die im Bericht der NZZ am Sonntag genannten Beispiele, welche die Willfährigkeit der Wirtschaftsprüfer belegen sollen, werden diesem Anspruch nicht ansatzweise gerecht. Keiner belegt – und um Fakten ginge es eigentlich! – dass ein Wirtschaftsprüfer wider besseres Wissen einen falschen Bericht (oder eben ein Gefälligkeitsgutachten) abgegeben habe!

Unabhängigkeit, Professionalität und Beurteilungen aufgrund von klar dargelegten Sachverhalten gehören zum täglichen Brot des Wirtschaftsprüfers. Verletzungen der Unabhängigkeit werden von der Revisionsaufsichtsbehörde RAB mit aller Schärfe geahndet. Das Erstellen eines vorsätzlich falschen Berichts ist ein Straftatbestand – Wirtschaftsprüfer wissen dies. Wenn man also ein Gefälligkeitsgutachten braucht, wendet man sich besser nicht an seinen Wirtschaftsprüfer.

Noch nicht geklärt ist für mich die Frage, wie unabhängig die Berichte sind, welche Professoren abgeben, die bekanntlich auch von ihren Auftraggebern bezahlt werden. Ich  hoffe, sie erreichen die gleichen Standards wie jene der Wirtschaftsprüfer!

Werner Schiesser



Weihnachtszeit - Zeit der Geschenke (für den Fiskus!?)

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Korruption ist kein Kavaliersdelikt und soll rigoros bekämpft werden. Es ist auch richtig, dass Aufwand und Ertrag bei den Unternehmen korrekt ausgewiesen und besteuert wird. Ebenso ist es wichtig, für alle Löhne und Gehälter die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen und sicherzustellen, dass sie vom Empfänger als Einkommen versteuert werden.

In Hamburg hat nun aber das dortige Finanzgericht entschieden, dass ein Geschenk auch von weniger als EUR 35 (bei EUR 36 wurde schon bisher offenbar nicht diskutiert) an einen Geschäftspartner vom schenkenden Unternehmen pauschal zu besteuern sei, das heisst, nicht als abzugsfähiger Aufwand gilt. Beim Empfangenden gilt grosszügigerweise eine Freigrenze von EUR 44 pro Monat. Was darüber hinaus geht, muss der Empfangende als Erwerbseinkommen deklarieren! Wer also eine gute Flasche Wein erhält, die einen Wert von EUR 45 hat, soll darauf die Sozialabgaben und Steuern zahlen. Das sind entscheidende Schritte zur Verbesserung der Schuldensituation in Deutschland: Ende 2011 betragen diese rund zwei Billionen Euro! Unterstehen Geschenke, welche beim Güter- und Warenaustausch in Form der Schwarzarbeit (immerhin rund 350 Mrd. Euro pro Jahr, Tendenz steigend) ausgetauscht werden, auch diesen Regeln?

In der Schweiz sind wir zum Glück noch nicht so weit und müssen Sorge dazu tragen, dass es nie zu einem solchen Neid- und Geizgebaren mit entsprechenden administrativen Aufwendungen kommt! Allerdings ist - spätestens seit Einführung des neuen Lohnausweises - eine verschärfte Gangart einiger Steuerbehörden vor allem im Zusammenhang mit Geschenken und Vergünstigungen an Mitarbeitende zu spüren. Unsere Steuerbehörden werden gut daran tun, weiterhin den gesunden Menschenverstand walten zu lassen - sonst besteht eine ernsthafte Gefahr, dass auch bei uns die Mehreinnahmen durch Verluste wegen höherer Schwarzarbeit überkompensiert werden!

Werner Schiesser



Die Vorschläge von Michel Barnier

Freitag, 02. Dezember 2011

Nun sind die Vorschläge der EU zur Reformierung der Branche der Wirtschaftsprüfer auf dem Tisch. Kleinere und mittlere Prüfgesellschaften begrüssen die Vorschläge zumindest teilweise, für die ganz grossen der Branche sind sie des Teufels. Eine detaillierte Abhandlung der Vorschläge wäre sehr umfassend und ein dankbares Thema für eine Masterarbeit.

Es lassen sich aber auch in aller Kürze einige Aussagen dazu machen. Der Vorschlag versucht zwei Fliegen mit einem Schlag zu treffen - und trifft am Schluss keine wirklich!

Das eine Ziel der EU ist es, die Qualität der Prüfung zu steigern, indem die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Prüfer erhöht werden. Es gibt meines Wissens keinen Fall, in dem einem Prüfer eine Falschtestierung nachgewiesen werden konnte und diese dann auch noch kausal auf die fehlende Unabhängigkeit zurückzuführen gewesen wäre. Dass die Unabhängigkeit mit einer Pflichtrotation im Sechsjahres-Rhythmus verbessert werden soll ist ein Putativdelikt - ein untauglicher Versuch an einem untauglichen Objekt! Bei grossen Unternehmen alle sechs Jahre den Prüfer auszuwechseln führt nachweislich zu einer schlechteren Qualität. Zur Verteidigung von Herr Barnier lässt sich immerhin anfügen, dass ein vernünftiges Verhältnis von Prüfhonoraren zu Beratungshonoraren vernünftig wäre und die Unabhängigkeit im Urteil eines Dritten stärken würde.

Das zweite Element ist die Marktkonzentration. Weltweit dominieren vier Firmen den Prüfermarkt für kotierte Unternehmen. In der Schweiz sind es faktisch drei, welche den Kuchen unter sich aufteilen. Das ist störend, weil die Auswahl klein ist und auch für die potentiellen Kunden nicht befriedigend. Das Problem kann aber nur durch die Kunden selber gelöst werden. Solange die Mehrzahl der Verwaltungsräte in der Schweiz ihre Verantwortung wahrnimmt, indem sie die grösste Prüfgesellschaft, die renommierteste Anwaltskanzlei und die teuersten Strategieberater engagieren, wird sich an diesem Markt nichts ändern. Die Verwaltungsräte zu einem differenzierteren Handeln zu bewegen ist weder Sache der Revisionsaufsicht noch der Kartellbehörde - weder in der Schweiz noch in Europa!

Werner Schiesser



Glückliche Schweiz

Freitag, 18. November 2011

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Nacktwanderer im Kanton Appenzell zu recht mit CHF 100 gebüsst worden sei. Der Wandersmann überlegt sich einen Weiterzug an den europäischen Menschengerichtshof (so zumindest die Radiomeldung vom 17.11.2011).

In Europa herrscht eine ernst zu nehmende Schuldenkrise, welche Regierungen zu Fall bringt und welche mit Milliarden und Milliarden von Euros zu Lasten der kommenden Generationen bekämpft werden soll. In den USA besteht ein grosses Schuldenproblem, welchem die Amerikaner nur dank ihrem unerschütterlichen Glauben an die Zukunft und grosszügiger chinesischer Hilfe bisher die Stirn geboten haben. In der Schweiz war im August der Euro nahe der Parität zum Schweizer Franken, was für unsere Exportindustrie und unseren Tourismus mittelfristig fatale Auswirkungen gehabt hätte. Wie gut es uns mit dem glücklicherweise bisher eingehaltenen Mindestkurs von CHF 1.20 geht, wird sich weisen. Die Wirtschaftsaussichten für die kommenden Jahre sind bestenfalls durchzogen. Wir müssen sparen und die Fitness in der Privatwirtschaft und der Verwaltung hoch halten.

Und in diesem belasteten und zum Teil auch belastenden Umfeld ist die grösste Sorge eines Mitbürgers und unserer höchsten Justiz, ob man im Appenzell nackt herumwandern soll oder nicht und ob CHF 100 eine angemessene Busse sei oder nicht. Glückliche Schweiz!

Werner Schiesser



Hochfrequenzhandel

Freitag, 16. September 2011

Die Börse ist jener Ort, an dem vertretbare (fungible) Waren nach bestimmten Regeln gehandelt werden. Börsen gibt es etwa seit dem 15. Jahrhundert, in der Schweiz seit dem 19. Jahrhundert. Der Zweck der Börse ist es, effiziente und transparente Märkte für den Austausch von Gütern zu schaffen. Als die Börsen eingeführt wurden, wurden vor allem landwirtschaftliche Erzeugnisse aus inländischer oder ausländischer Produktion gehandelt. Heute werden Waren, Wertpapiere, Devisen, Transportkapazitäten und aus diesen Gütern abgeleitete Produkte (Derivate) gehandelt.

Der Austausch diente einer realen Wirtschaft, die Güter herstellte und diese aufgrund der ungleichen zeitlichen oder örtlichen Verteilung verkaufen oder gegen andere Produkte eintauschen musste. Die Börse hatte einen nachvollziehbaren Zweck, dessen Erfüllung in einer Wertschöpfung für die Benutzer mündete.

Heute lese ich, dass in der Schweiz 36'000 verschiedene strukturierte Produkte gehandelt würden. Im weiteren nahm ich zur Kenntnis, dass gemäss einer Studie 38% des Volumens an den europäischen Börsen auf sogenannte Hochfrequenzhändler zurückzuführen seien. Das sind vollelektronische Systeme, die nichts anderes zu tun haben, als die kleinsten Differenzen zwischen den Preisen an zwei verschiedenen Handelsplätzen zu einem kleinen Geschäft zu nutzen. Da stellt sich mir unweigerlich die Frage, wem diese gewaltige Flut strukturierter Produkte nützt - und wer warum am Hochfrequenzhandel verdient. Wirklich unter Kontrolle sind beide Phänomene nicht - bei den strukturierten Produkten durften wir das an den Hypotheken-Papieren aus den USA sehen, beim Hochfrequenzhandel machten sich die Computer am Blitz-Crash vom 6. Mai 2010 in den USA selbstständig.

Die Wertschöpfung aus diesen Vorgängen erschliesst sich mir nicht. Ich schaue interessiert, gelegentlich fasziniert zu. Ich weiss, dass ich von diesen Vorgängen als Vertreter der "realen" Wirtschaft nie werde profitieren können - und hoffe, dass ich quasi im Gegenzug auch vor den negativen Auswirkungen nicht betroffen werde. Mal schauen!

Werner Schiesser



Von ratlosen Schenkern

Montag, 22. August 2011

Der Bundesrat will die Krise bekämpfen und schlägt vor, CHF 2.5 Milliarden dafür einzusetzen. Sofort stürzen sich Politiker aller Couleur auf das Thema und überbieten sich mit wohlgemeinten Vorschlägen: Reduktion der Sozialversicherungsabgaben, MWST Reduktionen, Subventionen, Tourismusmarketing, Importverbilligungen, Infrastrukturinvestitionen und so weiter.


Da stellt sich zunächst einmal die Frage, welche Krise der Bundesrat denn bekämpfen möchte. Der Franken ist  gegenüber den wichtigsten anderen Handelswährungen unbestritten deutlich überbewertet. Normalerweise würde dies zu einer Reduktion der Exporte führen, was die Wirtschaft schwächen würde und somit zu einer Schwächung der Währung führen würde. Der enorme internationale Handel mit Währungen und die Kleinheit der Schweiz beeinträchtigen diesen sinnvollen Mechanismus jedoch. Wir müssen also längerfristig mit einem überbewerteten Franken rechnen, unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung. Und daraus droht Arbeitsplatzverlust in der Exportindustrie und somit eine Schwächung der gesamten Wirtschaft. Eine Krise droht also.
Nehmen wir einmal an, die vorstehen beschriebene Krise wäre schon da: grosse Arbeitslosigkeit, Rezession und trotzdem weiterhin starker Franken. Ein Eingriff in die Sozialversicherungsabgaben ist nicht machbar, da es nicht praktikabel ist zu beurteilen, wer denn nun wirklich wie viel für den Export gearbeitet hat. Das gleiche Problem bietet sich bei den Subventionen. Importverbilligungen in einer Zeit des starken Schweizer Frankens sind überhaupt nicht nachvollziehbar. Investitionen in Infrastruktur kommen dem Baugewerbe zu gute – und diese ist zur Zeit eher in einer Überhitzung als einer Krise! Gezieltes Tourismusmarketing erscheint noch als tauglichstes Mittel – auch wenn davon nur ein bestimmter Bereich der Exportwirtschaft profitiert. Ob es dann gleich CHF 2 Mrd. sein müssen, und ob die noch rechtzeitig wirken werden, sei dahingestellt.


Was nun? Die Politiker sollten zunächst der Nationalbank den Rücken stärken und hinter deren Entscheidungen stehen – auch wenn man damit als Laie oder Profi nicht immer einverstanden ist. Hier gilt die Regel nicht, dass keine Fehler macht, wer nichts tut!


Daneben ist es denkbar, dass neben einer sinn- und massvoll verstärkten Tourismusförderung (im In- und Ausland!) weiterhin an einer Optimierung der Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft gearbeitet wird. Vereinfachung der Administration, mehr E-Government und gute Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung wären Bereiche, in denen Unternehmen unterstützt werden könnten. Das Geschäft betreiben müssen sie weiterhin selber – sie haben das bisher ohne staatliche Eingriffe sehr gut und erfolgreich getan!


Werner Schiesser



Schnellere Verfahren bei Wirtschaftsdelikten

Dienstag, 28. Juni 2011

Gegen die Verantwortlichen für die Unregelmässigkeiten bei der BVK könnte schon bald Anklage erhoben werden. Das ist eine sehr gute Nachricht. Möglich macht dies eine Aufteilung des Verfahrens in offensichtlichere, einfacher zu beweisende und zugegebene Tatbestände und in solche, welche aufwändiger, komplizierter und bestritten sind.

Dass Wirtschaftsstraftaten in der Schweiz oftmals erst nach Jahren gerichtlich beurteilt werden, ist für alle Beteiligten sehr störend. Unschöne Beispiele sind der Swissair-Fall sowie die Geschichte der Gebrüder Erb. Die Gründe für die langen Verfahren sind vielfältig. Zum einen sind die Untersuchungsbehörden – auch die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten – nach wie vor häufig mit zu wenig Ressourcen ausgestattet. Zum anderen ist es in vielen Delikten Teil des Systems, möglichst viel irreführendes Papier zu produzieren und verschlungene Buchungspfade zu wählen, um die Entdeckung zu vermeiden, oder zu verzögern. Hinzu kommt, dass diese Tricks oftmals über Jahre angewendet wurden, bis sie entdeckt wurden.  Entsprechend gross ist der Aufwand der Ermittler, Licht in die Geschehnisse zu bringen. Die Verteidiger der Verdächtigen tun das Ihre zur Verzögerung, indem sie mit Befangenheitsanträgen gegen Untersuchende, Richter und Experten schiessen in der Gewissheit, dass sie sicher irgendwo ein Haar in der Suppe finden, das zum Elefanten stilisiert werden kann. Solches geschieht zur Zeit bei der Aufarbeitung des Falles der Genfer Kantonalbank.

Wenn Verfahren rascher abgeschlossen werden können, hat das nur Vorteile. Die Untersuchungsbehörden und die Gerichte werden entlastet. Die Qualität der Aufarbeitung steigt, weil alle Beteiligten sich zu Dingen äussern, an die sie sich noch gut erinnern können. Auch das wirtschaftliche Umfeld und Best Practices werden zeitnah beurteilt. Und last but not least haben auch die Verdächtigen ein Anrecht darauf, dass ihre Taten und Unterlassungen zügig beurteilt und abgeschlossen werden und nicht während Jahren oder gar Jahrzehnten ein Damoklesschwert über ihnen hängt.

Bleibt also zu hoffen, dass sich die Ankündigung erfüllt und dies der Anfang von rascheren und damit besseren Verfahren im Wirtschaftsbereich wird.

Werner Schiesser