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Eurokrise - mehr Ausgaben als Einnahmen!

Donnerstag, 01. Juli 2010

Eurokrise - mehr Ausgaben als Einnahmen!

Der Euro steckt in seiner grössten Krise. Unsere exportabhängige Wirtschaft ist davon mehr betroffen als uns lieb sein kann. Zur Bewältigung der Finanzkrise wurden weltweit Fiskalpakete zur Stabilisierung beschlossen, die in ihrem Ausmass beispielslos sind. Fast alle europäischen Staaten haben seit 2009 ihre Gesamtverschuldung auf dramatische Weise erhöht. Das Defizit des Jahres 2009 war am höchsten in Irland (14,3 %), Griechenland (13,6 %), Grossbritannien (11,5%), Spanien (11,2%) und Portugal (9,4%). Nach den Maastricht-Kriterien sind 3 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) erlaubt. Die von der Euro-Währungsunion vorgegebene Gesamtverschuldung soll 60 % des BIP nicht übersteigen. Kaum ein Land der Währungsunion erfüllt mittlerweilen diese Vorgaben. Dass eine Staatsverschuldung von mehr als 100 % des BIP's äusserst problematisch ist, ist seit langem bekannt. Sanktionen gegen Defizitsünder greifen offensichtlich nicht, wie wäre sonst die Situation in Griechenland erklärbar mit einer Staatsverschuldung von 115 % des BIP und einem sehr hohen Defizit. Dass man in Euroland gerne noch daran glaubt, dass die Krise in Griechenland ohne Verzicht der Gläubiger durchgestanden werden kann ist erklärbar durch die rund 43 Milliarden € Guthaben deutscher Banken gegenüber dem Staat Griechenland. Länder wie Frankreich befinden sich in ähnlich ungemütlicher Lage. Ein Hair-cut würde die eben wiedergewonnene Stabilisierung der Finanzmärkte stark belasten. Die grundlegende Ursache der hohen Staatsverschuldung ist, dass der Staat mehr Geld ausgibt als er einnimmt. Ausgaben werden getätigt, weil sie "notwendig" sind, notfalls eben auf Kredit. Seit Jahrzehnten werden Kredite nicht getilgt, obwohl auf Kredit angeschaffte Güter im Laufe der Zeit verschleissen oder Ausgaben und nicht Investitionen in Sachgüter finanziert werden. Wenn eine Schuld nicht bedient wird, laufen zudem ausser den Zinsen auch Zinseszinsen in bedeutender Höhe auf. Die aktuellen Probleme mit dem praktisch zahlungsunfähigen Griechenland und weiteren Staaten mit ungünstiger Entwicklung haben dazu geführt, dass das Vertrauen in den Euro erschüttert ist. Wenn man das korrigieren will, müssen Sparmassnahmen ergriffen werden, die bestimmt schmerzen und die nicht so ohne weiteres umgesetzt werden können. Ohne Hair-cut bei den Gläubigerbanken wird es letztendlich auch nicht gehen. Die Euro-Zone wird deshalb noch einige Zeit stottern. Die Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild oder die Balanced Budget Acts in den USA und der durchgreifende Rückgang der Verschuldung in Dänemark zeigen, dass die Entwicklung umkehrbar ist. Das politische Klima hat sich gewandelt, heute wird vielmehr auf nachhaltige Entwicklung geachtet und eine unkontrollierte Schuldenwirtschaft wird von Sachverständigen und den Medien scharf kritisiert. Noch ist das Problem lösbar.

Für unsere Exportwirtschaft und die Tourismusregionen ist eine Verschlechterung der Währungsparität um mehr als 10 % nicht einfach zu verkraften. Grössere Industriebetriebe sind heute natürlich global tätig und produzieren oft auch im Euroland oder beziehen Güter, die entsprechend günstiger sind. Exportabhängige KMU und der Tourismus werden sich aber auf längerfristig schlechtere Rahmenbedingungen einstellen müssen. Das ist sicher ein Rückschlag in einer Phase der leichten Erholung. Mit hoher Qualität, Innovation und Flexibiliät werden die KMU auch diese Herausforderung meistern. Etwas düsterer sieht es im Tourismussektor aus. Ferien in der Schweiz werden für Europäer teurer und Ferien im europäischen Ausland für Schweizer deutlich billiger. Der Preis wird in nächster Zeit für Ferien in der Schweiz eher negativ wirken. Umso mehr müssen attraktive Angebote und hohe Servicequalität für unser Land sprechen. Wir Schweizer können vielleicht aus Solidarität mit unseren Tourismusregionen wieder einmal Ferien in der Schweiz planen und werden dabei feststellen, wie einmalig das Angebot ist und wie viele Regionen wir noch gar nicht richtig kennen.

Herzlich, Ihr

Ruedi Häfeli



Freiheit und Verantwortung - statt mehr Regulierung

Mittwoch, 28. April 2010

Ich habe eben staunend gelesen, wie die Investmentbank Lehman Brothers vor ihrem Zusammenbruch im Jahre 2008 in grossem Stil Repo-105-Geschäfte getätigt hat, um ihre Bilanz zu schönen. Wertpapiere werden dabei zur Sicherung von kurzfristigen Krediten an Kreditgeber übereignet. Normalerweise bleiben die abgetretenen Papiere in der Bilanz, zusätzlich zum dafür aufgenommenen Kredit. Offensichtlich hat man nun auf das Quartalsende hin die als Sicherheit abgetretenen Wertpapiere wie normale Verkäufe verbucht und so die Bilanz für einige Tage verkürzt. Nach dem Quartalsende sind die Wertpapiere wieder zurückgekauft worden. Bei Lehman soll es sich um 50 Mrd. $ gehandelt haben. Bezeichnend ist die Aussge von Richard Fuld zu diesem Geschäft: "ich habe überhaupt keine Erinnerung irgendwelcher Art daran, in meiner Zeit als Lehman Chef etwas über Repo-105-Geschäfte gehört zu haben"! Die entsprechende Buchführungsregel lässt durchaus einigen Spielraum - so war es aber wohl kaum gemeint. Schon im Jahre 2001 wurden bei Enron auf wundersame Weise Schulden in's Nirwana verschoben. Das alles geschieht offensichtlich unter dem Regime der allumfassenden und besten regulatorischen Überwachung in den USA. Die dafür geltenden Rechnungslegungs-Vorschriften wollen sicherstellen, dass Vemögenswerte zum "Fair-Value" bewertet werden. Dabei wird unterstellt, dass dieser Wert dem Preis zwischen zwei unabhängigen und sachverständigen Dritten entspricht. Übersehen wird, dass es für die überwiegende Mehrheit aller Vermögenswerte und Schulden keinen objektiv feststellbaren Marktpreis gibt. Das heisst, die Bewertung erfolgt nach einer kapitalwertorientierten, investitionstheoretischen Bewertungsmethode. Solche DCF-Berechnungen sind schon allein beim massgebenden Zinssatz und den notwendigen Annahmen subjektiv geprägt und häufig intransparent. Nach meiner Erfahrung werden Rechnungslegungs-Regeln nicht besser, je komplizierter sie sind.

Wenn nun - wie im Fall Enron und Lehman - durch unethische Handlungen immenser Schaden entsteht, wird das Vertrauen in die Finanzwirtschaft, die Aufsichtsbehörden und natürlich auch die Prüfer erschüttert. Vertrauen ist das grundlegende Prinzip des Kapitalismus. Wenn das zerstört wird, kann man schönredend von Vertrauensverlust sprechen - eigentlich begehen die Akteure aber Verrat an denjenigen, die ihnen Geld anvertraut haben. Hinlänglich bekannt ist, dass damit eine weltweite Krise ausgelöst wurde. Heute stellt sich die Bankenwelt noch immer die Frage, "wann ist die Krise vorbei", statt "was müssen wir jetzt anders machen". Das alles wird leider zu regulatorischen Überreaktionen führen. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse und Aufsichtsbehörden werden eine Vielzahl neuer Regelungen durchsetzen. Einige dieser Vorschriften werden mehr Probleme als Lösungen bringen. Wir brauchten eigentlich nicht mehr, sondern bessere Regulierungen. Man muss darauf achten, dass man den Wald vor lauter Bäumen noch sieht.

Die grossen börsenkotierten Unternehmen können mit dem allem noch einigermassen umgehen. Auch sie klagen ob der Last ständig neuer Vorschriften und sie sehen natürlich auch, dass die finanzielle Berichterstattung nicht verständlicher wird, wenn der Geschäftsbericht gegen 500 Seiten umfasst. Diejenigen Firmen, die sich ordentlich prüfen lassen müssen und am unteren Rand der dafür massgebenden Schwellenwerte anzusiedeln sind (> 50 Mitarbeitende), können aber zusätzliche regulatorische Vorschriften kaum mehr verkraften. Die zu erwartenden höheren Anforderungen an die Prüfer machen uns von ausländischen Standardsettern abhängig. Wenn die Prüfer alle ISA-Standards für alle ordentlichen Revisionen einhalten müssen, hat das unerwünschte Kostenfolgen für die KMU. Für die Prüfer sind die Standards verbindlich und es führt vor allem zu mehr Formalismus. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Schwellenwerte für ordentliche Revisionen erhöht werden - beispielsweise auf 250 Mitarbeitende. Bei der eingeschränkten Revision ist darauf zu achten, dass sie als eigenständige Dienstleistung für unsere KMU so bleibt, wie sie heute ist. Der an sich unbestrittene Grundsatz "an audit is an audit" sollte so gesehen etwas eingeschränkt Gültigkeit haben.

Wir müssen dafür kämpfen, dass wir nicht durch fremdbestimmte regulatorische Einflüsse gezwungen werden, unsere Kundschaft mit Prüfungen zu belasten, die keinen Sinn machen.

Herzlich, Ihr

Ruedi Häfeli



Höhere oder tiefere Revisionskosten bei KMU?

Montag, 01. März 2010

Die neuen Bestimmungen zur Revisionspflicht sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die meisten Betroffenen mussten im Jahr 2009 ihre Bücher nach der neuen Regel prüfen lassen. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, 20 Mio. CHF Umsatz und einer Bilanzsumme von 10 Mio. CHF konnten von der in der Schweiz neu geschaffenen eingeschränkten Revision profitieren. Ganz kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden können ein Opting-out wählen und ganz auf die Revision verzichten. Insgesamt betreuen die Revisorinnen und Revisoren von BDO rund 5'000 Mandate mit eingeschränkter Revision und knapp 700 ordentliche Revisionen.

Einige Unternehmen haben sich über die administrativen Belastungen und unverhältnismässigen Kosten im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung beklagt. Im Parlament sind denn auch 3 Motionen zu diesem Thema eingereicht worden. Insbesondere das durch die Revisionsstelle bei ordentlicher Revision zu beurteilende Interne Kontrollsystem (IKS) und die im Anhang zu publizierende Risikobeurteilung werden kontrovers beurteilt. Dieses latente Unbehagen in Unternehmerkreisen ist bedauerlich, weil der Gesetzgeber mit der Neuregelung vor allem die Kleinunternehmen vor Überregulierung schützen wollte. Die unter Zeitdruck umgesetzte Anpassung des Revisionsrechts mit der Schaffung einer Revisionsaufsichtsbehörde haben wir dem Ausland zu verdanken, mussten wir doch eine vor allem von den Amerikanern akzeptierte Lösung schaffen, wollten wir fremde Überwacher in unserem Land verhindern. Nach meinem Empfinden haben die neuen regulatorischen Vorschriften den Praxistext weitgehend bestanden. Vor allem die neue eingeschränkte Revision, ein dem bekannten Review-Verfahren angenäherter Prozess, ist meines Erachtens gut gelungen und kann die gewünschte Entlastung für kleine Firmen bringen. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass hie und da bei kleinen Unternehmen nach wie vor zu viele Prüfungshandlungen durchgeführt und damit unnötige Kosten kreiert werden. Hier ist der Lernprozess noch nicht abgeschlossen. Weiter ist zu prüfen, ob nicht allenfalls die Grenze für ordentliche Revisionen heraufgesetzt werden müsste. Bei nächster Gelegenheit soll durch Gesetzesanpassung auch die Pflicht zu Angaben über die Risikobeurteilung im Anhang für kleine Firmen wegfallen (für diejenigen, die sich eingeschränkt prüfen lassen müssen). Mit Ausnahme der Veränderung der Schwellenwerte wird das alles jedoch bezüglich Belastung der KMU kaum grosse Auswirkungen haben.

BDO betreut in der Schweiz wohl am meisten Kunden, für die das Verfahren der eingeschränkten Revision gilt. Die Analyse der Honorarentwicklung zwischen 2008 und 2009 ist aufgrund der grossen Anzahl repräsentativ. Aus über 5'000 Stichproben können wir schliessen, dass bei uns bei Kunden mit 0 - 49 Mitarbeitenden die Revisionshonorare um 6,1 % gesunken sind und bei rund CHF 6'600 p.a. liegen. In dieser Kategorie kann es kaum sein, dass die Unternehmer selber durch die Neuregelung einen höheren administrativen Aufwand hatten.

Bei denjenigen, die sich ordentlich prüfen lassen müssen, sind unsere Honorare um 2,6 % auf rund CHF 21'000 angestiegen (rund 680 Mandate). Diese Unternehmen mussten erstmals nachweisen, dass bei ihnen ein IKS-System implementiert wurde. Dabei ist es möglich, dass neben den begründbaren höheren Revisionskosten (zusätzlich muss zuhanden des Verwaltungsrats ein umfassender Bericht erstellt werden) auch für die Unternehmen Zusatzaufwand entstanden ist. Gerade die Einführung von IKS-Systemen war teilweise mit Beratungsaufwand verbunden, wobei sich das wieder normalisieren dürfte. Die eben gemachten Aussagen sind noch etwas akzentuierter, wenn man die Gruppen der Kunden mit ordentlicher Revision weiter unterteilt. Wir sehen, dass in der Kategorie 50 - 99 Mitarbeitende der Anstieg 7,2 % betragen hat und in der Gruppe mit 100 - 249 Mitarbeitenden gar 13 %. Bei den Grossunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden wiederum ist eine um 15,2 % rückläufige Tendenz erkennbar. Diese Unternehmen verfügen in der Regel schon über ausgebaute IKS-Systeme und diese Einmalkosten sind hier nicht entstanden. Zudem ist gerade bei Grossunternehmen der starke Wettbewerb unter den Anbietern von Revisions-Dienstleistungen besonders gross und viele die ihre Revisionsdienstleistungen ausgeschrieben haben, konnten von schlussendlich wesentlich tieferen Honoraren profitieren.

Ich bin überzeugt, dass die neue Gesetzgebung angemessen und gut ist und nur verhältnismässig kleine Retuschen notwendig sind. Am meisten Wirkung würde eine Anhebung der Grenzwerte für die ordentliche Revision haben. Bei den KMU, die sich der eingeschränkten Revision unterziehen müssen, wurde die angestrebte Entlastung erreicht und Korrekturbedarf ist nicht vorhanden. Wenn man die Angaben über die Risikobeurteilung im Anhang für diese Kategorie weglassen will, hat das wohl kaum grosse Auswirkungen auf die Kosten.

Zu ganz anderen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Ressort KMU-Politik vom Seco (publiziert in "Die Volkswirtschaft" 12-2009). Die zusätzlichen Kosten des neuen Revisionsrechts sollen für Unternehmen mit eingeschränkter Revision CHF 600 Mio. bis CHF 1 Mrd. betragen. Aus lediglich 24 Antworten rechnet der Autor auf 200'000 betroffene Unternehmen hoch. Er erwähnt zwar, dass das nicht eine repräsentative Studie sei, behauptet dann aber die Ergebnisse seien "validiert" worden und eine Gesamtbeurteilung sei deshalb möglich. Nach den vorstehend gemachten Erläuterung werden Sie verstehen, dass ich da ganz anderer Meinung bin!

Herzliche Grüsse

Ruedi Häfeli



Sind die Renten zu hoch, bezahlt das die künftige Generation

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Die Stimmberechtigten entscheiden am 7. März 2010 über die Anpassung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule unserer Altersvorsorge. Mit der Anpassung soll die berufliche Vorsorge nachhaltig gesichert werden. Weil die Lebenserwartung steigt, muss das individuell angesparte Kapital länger reichen. Eine Anpassung von heute 7,05 % für Männer und 7,0 % für Frauen auf 6,8 % wurde schon beschlossen - das reicht jedoch nicht und so soll innerhalb von fünf Jahren der Umwandlungssatz (damit werden vom Altersguthaben aus die jährlichen Renten berechnet) auf 6,4 % reduziert werden. Seit der Einführung der 2. Säule 1985 ist die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen. Das Alterskapital muss immer länger reichen. Der Umwandlungssatz wurde aber nur ungenügend angepasst, weshalb jährlich 600 Millionen Franken fehlen. Der aktuelle Rentenumwandlungssatz geht von einer sehr hohen Renditeerwartung von rund 5 % aus. Will man dieses Renditeziel erreichen, müssen unerwünscht hohe Anlagerisiken eingegangen werden. Das ganze System würde dadurch destabilisiert. Ohne Anpassung werden weiterhin zu hohe Renten ausgerichtet und die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen müssen die Löcher stopfen. Bisher können sich die Rentner auf die einmal zugesicherten Renten verlassen - diese werden nicht angepasst, auch wenn das Kapital aufgebraucht ist. Das soll auch weiterhin so sein, das was beim Übertritt in's Rentnerdasein berechnet wird soll auch so bleiben. Dafür müssen aber mathematisch eindeutig nicht mehr richtige Faktoren korrigiert werden. Jetzt muss gehandelt werden, sonst werden uns spätere Generationen berechtigte Vorwürfe machen, weil sie die Suppe auslöffeln müssen. Ich habe in meinem Umfeld erfahren, dass eine sehr schwierige Situation entstehen kann, wenn das noch vorhandene Kapital für die zugesicherten Renten nicht ausreicht. Bei einer Fusion mussten für drei Rentner mit Jahresrenten von insgesamt bescheidenen CHF 65'000 über CHF 350'000 eingeschossen werden, weil das vorhandene Deckungskapital viel zu tief war. Die Rentner können damit nicht mehr belangt werden, also bezahlen die aktiven Versicherten und vor allem der Arbeitgeber die Zeche.

Unternehmer sind gut beraten, wenn sie Aufklärungsarbeit leisten und damit verhindern, dass wir nach der Abstimmung vor einem Scherbenhaufen stehen. Die IV wieder in's Gleichgewicht zu bringen ist schon schwierig genug - wir können fundamentale Probleme in der zweiten Säule nicht auch noch brauchen.

Herzlich, Ihr

Ruedi Häfeli



Mit Augenmass und Sachverstand

Montag, 07. September 2009

Haben sich die Männer und Frauen an den Hebeln der Macht in der Krise bewährt? Ist die Talsohle schon erreicht? Kommen wir so glimpflich davon? Wurden die Lehren aus gemachten Fehlern gezogen? Das sind Fragen über Fragen, die uns im Herbst 2009 beschäftigen.

Mit einer beispiellosen Aktion hat der Bund im Oktober des vergangenen Jahres die UBS vor der drohenden Insolvenz gerettet. Trotz Vorbehalten gegen Staatsinterventionen wurde die getroffene Lösung des Bundesrates von wichtigen Kommentatoren positiv bewertet. Die Regierung hat damals zuerst die Lage mit Experten analysiert, Massnahmen erarbeitet und diese im richtigen Moment umfassend und klar kommuniziert. Jetzt, beinahe ein Jahr später, bestätigt sich diese Einschätzung. Der Verkauf der Bundesbeteiligung ist vollzogen und für ein 8 Monate dauerndes Investment konnte ein stolzer Gewinn von CHF 1,24 Mrd. realisiert werden. Die Ratingagentur Moody's hat eben erst die Kreditwürdigkeit mit dem Best-Rating AAA bestätigt. Dem Bundesrat stellen die Analysten der Ratingagentur ein gutes Zeugnis aus: er habe mit seinem UBS-Engagement richtig gehandelt und die Schweiz vor Schlimmerem bewahrt. Schliesslich trage der Bankensektor nicht nur 9 Prozent zur gesamten Wirtschaftsleistung der Schweiz bei, auch machten die in der Schweiz parkierten Vermögen 900 Prozent des Bruttoinlandprodukts aus - das sei in keinem anderen Land der G-10 so. Voraussetzung für den Ausstieg war der durch Staatssekretär Ambühl ausgehandelte UBS-Vergleich mit den USA. Die ordnungspolitisch an sich bedenklichen Interventionen des Staates wurden offensichtlich mit Augenmass und Sachverstand angeordnet. Dies steht in deutlichem Widerspruch zur aktuellen Kritik in den Medien an unserem Gesamtbundesrat. Sicher ist, dass wir in der Bundesverwaltung über Spitzenkräfte verfügen, die im Hintergrund Grosses leisten. Ihnen müssen wir dankbar sein, dass sie immer wieder ihre Chefs von den richtigen Massnahmen im richtigen Zeitpunkt überzeugen.

Trotzdem glaube ich nicht, dass schon alle Gefahr gebannt ist. Nach unserer Wahrnehmung zeichnen sich vor allem die vielen auf den Binnenmarkt ausgerichteten KMU durch besondere Krisenresistenz aus. Exportabhängige, vor allem grössere Firmen, leiden aber weiterhin stark unter der Weltwirtschaftskrise und in diesen Bereichen wird es noch zu schmerzhaften Zäsuren kommen. Ebenso wird die Arbeitslosigkeit leider auf über 5 % anwachsen. Im besten Fall haben wir die Talsohle erreicht, vor gelegentlichen Rückschlägen sind wir aber nicht gefeit. Die Auswirkungen der Krise auf die öffentlichen Haushalte werden sich erst mit einiger Verzögerung zeigen. Ganz bestimmt wird aber das Steueraufkommen in den kommenden Jahren zurückgehen und wir müssen darauf achten, dass die Verschuldung nicht übermässig ansteigt.

Viele Massnahmen zu weltweiten Krisenbewältigung sind dirigistischer und etatistischer Natur. Sie sind genau das Gegenteil von dem, was man von einem liberalen System erwarten würde. Die Industriestaaten und vor allem die USA berufen sich auf den Liberalismus, praktizieren ihn aber nicht entsprechend. All diese Interventionen und Ankurbelungsmassnahmen für die lahmende Weltwirtschaft sind mit einem gigantischen Anwachsen der Staats-verschuldungen verbunden. Es sieht nicht so aus, dass überall die Lehren aus vergangenen Fehlern gezogen würden. Vielmehr werden wohl künftige Generationen die Suppe auslöffeln müssen. Etwas zuversichtlicher fällt die Beurteilung bezogen auf die Schweiz aus. Unsere Wirtschaft ist in vielen Bereichen erstaunlich resistent und trotz ständiger Kritik handelt der Staat sehr oft mit Augenmass und Sachverstand. Das sind doch Slberzeichen am Horizont!

 

Herzlich, Ihr

Ruedi Häfeli